BWM BMWSB und BMVg Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
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A-1.3.3 Berlin

Im Land Berlin ist die Zuständigkeit für Kampfmittel zwischen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) und der Polizei Berlin aufgeteilt. Die SenMVKU ist gemäß Nummer 11 Abs. 9 der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ZustKat Ord) für die Ordnungsaufgaben im Zusammenhang mit der Ermittlung und Bergung nicht-chemischer Kampfmittel zuständig. Der Polizei obliegt gemäß Nummer 23 Abs. 4 des Zuständigkeitskataloges die Ermittlung und Bergung chemischer Kampfmittel sowie Beseitigung von chemischen und nicht-chemischen Kampfmitteln.

Seit dem 17. Juli 2018 gilt im Land Berlin die „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel – Kampfmittelverordnung“ (GVBl. S. 495), welche u. a. die Begrifflichkeiten, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten regelt. Zusätzlich verweist die Kampfmittelverordnung auf eine Verwaltungsvorschrift, in welcher Detailinformationen zu Kampfmitteln gegeben werden.

Adresse:

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Abteilung V – Tiefbau
Bereich V E, Arbeitsgruppe V E 1
Brunnenstraße 110d-111
13355 Berlin

https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/dienste-und-genehmigungen/ermittlung-bergung-von-kampfmitteln/




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Abb. A-1.3.3-1: Ablaufschema zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin bei Beteiligung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Quelle: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung V – Tiefbau, Bereich V E, Arbeitsgruppe V E 1; Stand: 11/2023)



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