BWM BMWSB und BMVg Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
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A-1 Verfahrensabläufe

A-1.1 Verfahrensablauf Bund

A-1.1.1 Zuständigkeiten

Vorbemerkungen

Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Bauherren- und Steuerungsaufgaben haben BMI und BMVg das NLBL beauftragt, Regeln und Standards zur Sicherstellung einer einheitlichen Verfahrensdurchführung bei der Erkundung, Planung und Räumung von Kampfmitteln auf Liegenschaften des Bundes zu entwickeln. Die fachliche Vorgehensweise ist Inhalt dieser Arbeitshilfen. Auch das BMF hat die Arbeitshilfen für Bundesliegenschaften in seinem Zuständigkeitsbereich eingeführt und den Ländern die Vorgehensweise auch für Nicht-Bundesliegenschaften empfohlen, bei denen für den Bund finanzielle Verpflichtungen aufgrund des Allgemeinen Kriegsfolgegesetzes (AKG) bestehen.


Leitfunktion des NLBL

Mit Regelungen zur Projektorganisation soll die einheitliche Verfahrensdurchführung sichergestellt werden. Hierzu werden die Aufgaben des NLBL in seiner Leitfunktion festgelegt:


I
. Zentral vom NLBL zu bearbeiten:

Archivalienbeschaffung und -auswertung: Archivalien- und Luftbildbeschaffung sowie Erarbeitung von Kampfmittelbelastungskarten durch Auswertung von Archivalien und Luftbildern (Phase A)


II. Weitere Unterstützungsleistungen des NLBL:

Das NLBL kann in sämtlichen Phasen die örtlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltungen beratend unterstützen, z. B.:

Technische Erkundung: Erfassung der Kampfmittelbelastung durch geophysikalische Untersuchung und ggf. Räumung von Testfeldern (Phase B)

Konzeptionierung: Erarbeitung von Räumkonzepten, Räumplanungen unter Berücksichtigung bestehender Planungen (Phase C1)

Ausschreibung und Vergabe: Erarbeitung von Leistungsverzeichnissen sowie Ausschreibung und Vergabe von Kampfmittelräumarbeiten (Phase C1)

Geländearbeiten: Überwachung von Kampfmittelräumarbeiten (örtliche Bauüberwachung) und deren Dokumentation (Phase C2)


Projektmanagement

Für das Projektmanagement bei Maßnahmen zur Kampfmittelräumung auf Bundesliegenschaften im Zuständigkeitsbereich des BMI und des BMVg sind die örtlichen Bauverwaltungen der Länder zuständig: Die RBBau definiert im Abschnitt A unter Punkt 2.2.4 die Kampfmittelräumung als baufachliche Aufgabe. Für die Abteilung Wasserstraßen und Schifffahrt des BMVI gilt, dass die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter bzw. Wasserstraßenneubauämter zuständig sind.


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