BWM BMWSB und BMVg Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
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4.2 Regelverfahren

4.2.1 Verfahrensablauf

Zuständigkeiten

(1) Die Bearbeitung von Maßnahmen in den Phasen A, B und C wird gemäß RBBau durch den Maßnahmenträger beauftragt und durch die Bauverwaltung oder durch von der BImA beauftragte Dritte geplant und durchgeführt.

(2) Für die Munitionsentsorgung im Bereich der Truppenübungsplätze gelten die Vorschriften des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr. Dies schließt eine Beauftragung der Bauverwaltung z. B. für Flächenräumungen auf TrÜbPl nicht aus.

(3) Die BImA beauftragt KMR-Maßnahmen ggf. auch schon während der Nutzung durch die Bw nach Abstimmung mit dem militärischen Nutzer.


Datenaustausch

(4) Der Datenaustausch zwischen Leitstelle KMR Bund, Nutzer Bw und Liegenschaftseigentümer BImA erfolgt mindestens einmal jährlich. Liegenschaftsbezogener Erkenntnisgewinn ist phasenbezogen fortzuschreiben. Die ausführende Bauverwaltung berichtet an ihren Auftraggeber. Bei Bw-genutzten Liegenschaften erfolgt die nachrichtliche Unterrichtung der BImA, damit dort u. a. die Rückstellungsbildung überprüft werden kann. Nach Entscheidung der BImA erfolgt ggf. eine Neubewertung durch die Leitstelle KMR Bund.

4.2.1.1 Verfahrensablauf Phase A

(1) Die Bearbeitung der Phase A, z. B. in Form der Historisch-genetischen Rekonstruktion, erfolgt zusammen mit der Erfassung im INSA zentral durch die Leitstelle KMR Bund. Die Daten werden dem Auftraggeber, ggf. nachrichtlich der BImA sowie im Rahmen des INSA der örtlichen LS BoGwS Land zur Verfügung gestellt.

4.2.1.2 Verfahrensablauf Phase B und C


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Abb. 8: Verfahrensablauf in den Phasen B und C


4.2.1.3 Zusätzliche Hinweise


Nutzer und Behörden frühzeitig beteiligen

(1) Der Nutzer der jeweiligen Liegenschaft und die zuständigen Behörden sind in einem sehr frühen Stadium in den Verfahrensablauf einzubinden. Aktuelle Nutzungen und geplante Nutzungsänderungen sowie berechtigte Forderungen der zuständigen Behörden sind in der Planung und Durchführung der Räumung zu berücksichtigen.


Genehmigungen

(2) In einigen Bundesländern sind die KBD verfahrensbestimmend. Die landesspezifischen Vorgaben sind zu beachten und notwendige Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.


Transparenz

(3) Über den Sachstand der Bearbeitung werden die zuständigen Behörden vom Eigentümer der Liegenschaft (Liegenschaftsverwaltung) in Kenntnis gesetzt.


Ortstermin, Leistungsumfang

(4) Die Festlegung des Leistungsumfangs sollte auf einem Ortstermin mit den Projektbeteiligten erfolgen. Die getroffenen Entscheidungen werden zusammen mit einer Begründung protokolliert und in Leistungsbeschreibungen umgesetzt.


Unterstützung durch die Leitstelle KMR Bund

(5) Unabhängig vom Bearbeitungsschritt steht die Leitstelle KMR Bund zur fachlichen Unterstützung der Institutionen im Geltungsbereich dieser Arbeitshilfen auf Anforderung zur Verfügung.

(6) Die Leitstelle KMR Bund ist qualitätssichernd für die BImA tätig. Um ein spartenübergreifend einheitliches Verfahren bei der Beauftragung und Durchführung von Maßnahmen in den Bereichen Boden- und Grundwasserschutz / Altlasten, Kampfmittelräumung und/oder Bausubstanz bei Um- oder Rückbaumaßnahmen zu gewährleisten, wurde ein spezieller Verfahrensablauf der BImA eingeführt. Hierdurch werden die Dokumentation und der spartenübergreifende Informationsfluss erleichtert.


4.2.2 Informationsfluss


Dokumentation

(1) Bei der Erkundung und Räumung von Kampfmittelbelastungen fallen viele projekt-, liegenschafts- und flächenbezogene Daten an. Die Erfassung und Führung dieser Daten findet für alle Bundesliegenschaften im Informationssystem Boden- und Grundwasserschutz / Altlasten INSA statt. Eine genaue Darstellung der Abwicklung des Informationsflusses findet sich in Anhang A-6.


Datenerfassung

(2) Bei der Beauftragung Externer ist zur Erfassung das Programm INSA im EFA-Modus zu verwenden. Durch die Bauverwaltung sind die Daten zu prüfen, zu vervollständigen und in das INSA der Leitstelle BoGwS des Landes zu importieren.


Datenführung

(3) Die administrativen Daten der Liegenschaften werden in der Bauverwaltung in der Datenbank ADMIN geführt und stehen im INSA zur Verfügung. Die Informationen zum Bereich KMR werden durch die Leitstellen ins INSA übernommen, ergänzt und als Primärdatenbestand gem. Abschnitt H der RBBau geführt.


Datennutzung

(4) Innerhalb der Bauverwaltung eines Landes erhalten die mit der Liegenschaft befassten Dienststellen von der INSA-führenden Stelle Zugriff auf die Daten des INSA. Die Daten können auch in Verbindung mit den Lageplänen der Liegenschaft mit dem Auskunftssystem Boden- und Grundwasserschutz des LISA betrachtet, ausgewertet und ausgegeben sowie als Grundlage für Planungen genutzt werden.


INSA-Datenbank

(5) In der zentralen INSA-Datenbank der Leitstelle KMR Bund werden die Daten zu den Phasen A – C aller Bundesliegenschaften zusammengeführt und die erforderlichen bundesweiten Auswertungen vorgenommen.

(6) Dazu stellen die INSA-führenden Stellen der Länder regelmäßig oder anlassbezogen den Datenbestand aller Bundesliegenschaften für die Leitstelle KMR Bund bereit.


Datenpflege für Maßnahmen der BImA außerhalb des Regelverfahrens

(7) Für diese Maßnahmen (z. B. bei Erkundung und/oder Räumung durch Dritte ohne Beteiligung der Bauverwaltung) veranlasst die BImA die Datenübergabe und -pflege an die Leitstelle KMR Bund.


Bereitstellung für verschiedene Zuständigkeitsbereiche

(8) Aus der zentralen INSA-Datenbank werden Auszüge und Berichte für verschiedene Zuständigkeitsbereiche (BMI, Bundeswehr, BImA und jeweils nachgeordnete Dienststellen) bereitgestellt. Damit werden folgende Ziele erreicht:

  • Bundeslandübergreifende Übersicht über den Bearbeitungsstand
  • Planungssicherheit für die Liegenschafts- und Bauverwaltungen
  • ökonomischer Einsatz der Mittel für Infrastrukturaufgaben
  • Vereinheitlichung des Berichtswesens
  • Akzeptanz der Vorgehensweise bei den Ordnungs- bzw. Fachbehörden der Länder


Information der Ministerien und der BImA

(9) Dem BMI und der BImA stehen die Informationen über die Durchführung von Maßnahmen aus der zentralen INSA-Datenbank der Leitstelle KMR Bund zur Verfügung. Für den Zuständigkeitsbereich des BMVg ist eine INSA-Datenbank mit dem entsprechenden Auszug aus der zentralen Datenbank eingerichtet.


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