BWM BMWSB und BMVg Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
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Vorwort zur 1. Auflage

In Böden und Gewässern verborgene Kampfmittel können auch heute noch Leben gefährden. Sie können aus Zeiten der beiden Weltkriege und aus der bestimmungsgemäßen Nutzung des Geländes für u. a. militärische Zwecke stammen. Die Beseitigung von Kampfmitteln hat daher nichts von ihrer Aktualität verloren: Sie steht nach wie vor im Blickpunkt des öffentlichen Interesses.

Neben den Einzelfundstellen werden Flächen von mehreren tausend Hektar Größe geräumt. Liegenschaften des Bundes sind davon in besonderem Maße betroffen. Aber auch für Nicht-Bundesliegenschaften bestehen auf Grundlage des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) finanzielle Verpflichtungen für den Bund. Deshalb hat der Bund eine besondere Verantwortung für ein der vorliegenden Gefahr angemessenes, einheitliches und wirtschaftliches Vorgehen bei der Kampfmittelräumung.

In Deutschland wird die Kampfmittelräumung seit Jahrzehnten intensiv betrieben. In den vergangenen Jahren erhielt die Kampfmittelräumung durch die Einführung neuer Techniken wichtige Impulse. Insbesondere die Möglichkeiten, die die Auswertung historischer Dokumente und Luftbilder für die Verdachtserkundung, der Einsatz neuer geophysikalischer Verfahren für die Ortung und die konsequente Anwendung des öffentlichen Vergaberechtes eröffnen, seien beispielhaft genannt.

Die vorliegenden Arbeitshilfen Kampfmittelräumung bauen auf den reichhaltigen Kenntnissen und Erfahrungen aus der Praxis auf.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) sowie in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und mit Kampfmittelbeseitigungsdiensten, planenden und überwachenden Ingenieurbüros, Kampfmittelräumfirmen und auftraggebender Bauverwaltung wurde unter Federführung der Oberfinanzdirektion Hannover, Bau und Liegenschaften, eine fachliche Vorgehensweise entwickelt und formuliert.

Die Arbeitshilfen enthalten wertvolle Hinweise und Details für die Planung und Ausführung der Kampfmittelräumung, die die tägliche Arbeit der Verantwortlichen erleichtern werden. Bei konsequenter Anwendung der Arbeitshilfen ist ein einheitliches, kostengünstiges und nachhaltiges Verfahren gewährleistet.

Die Oberfinanzdirektion Hannover aktualisiert die Arbeitshilfen regelmäßig.

Den Aufstellern der Arbeitshilfen Kampfmittelräumung sei an dieser Stelle für ihre praxisgerechte Arbeit gedankt. Den Anwendern werden sie zur Standardisierung ihrer Planung und Ausführung übergeben.

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